Was Sie schon jetzt tun können

[zurück zur Übersicht]

Leider können wir Ihnen keinen zeitnahen Termin für ein Erstberatungsgespräch anbieten. Aufgrund der hohen Nachfrage lassen sich oft wochen- oder gar monatelange Wartezeiten nicht vermeiden. Dennoch können Sie die Wartezeit nutzen, den Ersttermin so vorzubereiten, dass dann ein rascher und zielgerichteter Einstieg in die Schuldnerberatung möglich ist.

1. Vorbereitung der Forderungsunterlagen

Für die Vorbereitung des Erstgespräches ist es hilfreich, wenn die Forderungsunterlagen schon sortiert sind und eine Forderungsaufstellung erstellt wurde. Benötigt werden in der Regel folgende Unterlagen:

2. Aktualisierung der Unterlagen

Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen, die oben genannt werden, vorliegen oder Sie sich nicht sicher sind, ob Sie vielleicht noch andere Gläubiger haben, können Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen:

Beachten Sie:
Durch die Anforderung einer Auskunft wecken Sie evtl. "schlafende Hunde" d. h. Gläubiger von denen Sie lange nichts mehr gehört haben. Sie sollten Forderungsaufstellungen nur dann einholen, wenn Sie fest entschlossen sind, Ihre Schuldenprobleme anzupacken und gemeinsam mit der Schuldnerberatung nach Beginn der Beratung zeitnah Lösungen zu erarbeiten. Die Gläubiger erwarten nämlich einen zeitnahen Vorschlag, wenn solche Unterlagen angefordert werden. Sollten sie in dieser Erwartungshaltung nicht bestätigt werden, müssen Sie mit weiteren Maßnahmen des / der Gläubiger rechnen (z.B. Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung)! Das heißt, dass es im Einzelfall besser ist, die Forderungsaufstellungen erst anzufordern, wenn der Termin in der Schuldnerberatung kurz bevor steht.

3. Einnahmen und Ausgaben erfassen

Die genaue Einnahme- und Ausgabesituation zu kennen und zu gestalten, ist ein sehr wichtiger Teil der Schuldnerberatung. Bitte füllen Sie die Einnahme- und Ausgabenübersicht (Haushaltsplan) vollständig aus. Hier sollen alle Einnahmen des Haushalts vollständig aufgeführt werden.

Bei den festen Ausgaben vergessen Sie bitte nicht viertel-, halb- oder jährliche Zahlungen (z. B. GEZ, KFZ-Steuer, Versicherungen) und rechnen Sie sie in monatliche Beträge um. Bei den Ausgaben, die sich monatlich ändern können (z. B. Telefon), rechnen Sie den Durchschnitt aus den letzten 3-6 Monaten. Falls Sie nicht wissen, wie viel Sie momentan für Ernährung, Körperpflege, Genussmittel usw. monatlich ausgeben, wäre es sinnvoll, ab sofort ein Haushaltsbuch zu führen oder konsequent Kassenzettel und Quittungen zu sammeln.

Sicher ist es auch wichtig, einmal darüber nachzudenken, ob bestimmte Ausgaben sinnvoll oder evtl. sogar überflüssig sind. In der Praxis zeigt sich z. B. immer wieder, dass Ratsuchende oft heillos falsch- oder überversichert sind. Auch das eigene Konsumverhalten sollten Sie bei dieser Gelegenheit einmal auf den Prüfstand stellen!

4. Allgemeine Tipps und Hinweise

Falls Sie ernsthaft mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle eine Schuldenregulierung in Angriff nehmen wollen, sollten Sie auch folgende Tipps und Hinweise bis zum Ersttermin beherzigen. Sie erleichtern damit den Einstieg in eine gezielte Beratung:

5. Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit

Wenn Sie Sozialhilfe oder anderes Einkommen in unpfändbarer Höhe erhalten, können Sie den Gläubigern Ihre Zahlungsunfähigkeit mitteilen und ggf. Kopien von Einkommensnachweisen mit senden (Bitte sensible Daten unkenntlich machen!). Ob Ihr Einkommen unpfändbar ist, können Sie der Pfändungstabelle entnehmen. In der linken Spalte befindet sich das Nettoarbeitseinkommen (ohne Kindergeld, Sozialleistungen usw.). Unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten für Kinder oder erwerbslose Ehepartner kann man den pfändbaren Einkommensanteil ermitteln (Pfändungstabelle).

[zurück zur Übersicht]