Täter-Opfer-Ausgleich
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Ein Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein Weg, um nach einer Jugendstraftat einen Tatausgleich (z.B. Schmerzensgeld) bzw. eine Konfliktschlichtung (z.B. Entschuldigung) zwischen den Verantwortlichen und den Betroffenen zu erreichen. Der gesamte Ausgleich wird von uns als unparteiisch Vermittelnde begleitet. Die Teilnahme am TOA ist freiwillig und kostenlos. |
Die Ziele des TOA
Beschuldigte und Betroffene haben nach einer Straftat verschiedene Interessen. Anders als im Gerichtsverfahren ist es im TOA vorgesehen, über das Vorgefallene und die Folgen zu reden. Die Beteiligten können ihre Interessen benennen und im Ausgleichsgespräch einen Tatausgleich finden, mit dem beide Seiten einverstanden sind.
Die Betroffenen können…
- ihre Interessen und Ansprüche (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld) ohne die Kosten und Mühen eines Zivilprozesses vertreten
- dem Täter ihren Ärger, ihre Wut, aber auch Angst und Verletztheit zeigen
- dem Täter künftig angstfrei begegnen
Der Beschuldigte kann...
- die Verantwortung für seine Tat und ihre Folgen übernehmen
- sich entschuldigen
- eine Wiedergutmachung anbieten
Die Teilnahme an einem Täter-Opfer-Ausgleich kann dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft bzw. das Jugendgericht das Strafverfahren einstellt.
Wann ist ein TOA möglich?
In der Regel wird ein TOA durch die Staatsanwaltschaft oder das Jugendgericht angeregt. Täter oder Betroffene können auch von sich aus Kontakt zu uns aufnehmen. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen. Voraussetzungen für einen TOA sind die Geständigkeit des Beschuldigten, ein geklärter Sachverhalt und die freiwillige Bereitschaft der Beteiligten zum Tatausgleich.
Wie verläuft ein TOA?
- Anregung durch die Staatsanwaltschaft, das Jugendgericht oder Selbstmeldende
- Kontaktaufnahme, Beratung und getrennte Vorgespräche mit Täter und Betroffenen
- Ausgleichgespräch zwischen Täter und Betroffenen im Beisein der Vermittler
- Regelung des Tatausgleiches, Abschließen einer Vereinbarung
- gegebenenfalls Kontrolle der Vereinbarung
- Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft oder das Jugendgericht
Der TOA ist…
- freiwillig und vertraulich
- fair und unparteiisch
- lösungsorientiert
- konfliktlösend und zukunftsorientiert
Vermittler
Der gesamte TOA wird von Vermittlern begleitet. Sie sind neutral und unterstützen die Beteiligten im Hinblick auf eine umfassende Konfliktschlichtung. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Interessen der Beteiligten. Die Zufriedenheit der Betroffenen und der Beschuldigten mit dem Verlauf und dem Ergebnis der Konfliktschlichtung stehen im Vordergrund des Angebots.
Der Mitarbeiter ist anerkannter Vermittler / Mediator im Strafrecht.
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